Die Verantwortlichen der Landesgartenschau (LGS) Fulda 2.023 machen Hundebesitzer*innen in der Region ein besonderes Angebot: Erstmals in der Geschichte der hessischen Gartenschauen dürfen Herrchen und Frauchen mit ihren Vierbeinern auf das Gelände. Alle 14 Tage bietet die LGS montags ab 16 Uhr geführte Hundespaziergänge an, bei denen die Tiere an der Leine geführt werden müssen.
Die LGS geht mit dieser Offerte neue Wege als Entgegenkommen für all diejenigen, die sich als Hundebesitzer*innen bisher benachteiligt fühlten. Waldi, Idefix oder Hasso dürfen erstmals mit ihren Herrchen und Frauchen in Form eines geführten Spaziergangs die Landesgartenschau besuchen, den Teammitglieder der LGS begleiten und dies jeweils abwechselnd nur in einzelnen Geländeteilen, stellt LGS-Geschäftsführer Ulrich Schmitt vor. „Hundebesuche hat es bislang noch auf keiner Gartenschau in Hessen gegeben, aus Sicherheits- und Versicherungsgründen hatte man davon Abstand genommen. Es ist ein Pilotprojekt und wir gehen auch bei diesem Thema andere Wege, und lassen Hunde – in begrenztem Umfang – zu“, so der LGS-Chef weiter. „Wir bitten allerdings um Verständnis, dass dies nicht ganz einfach handzuhaben ist.“
Denn es gelte, die Interessen aller Besucher*innen zu berücksichtigen. So sei ein privater Rundgang mit Hund nicht möglich, da die empfindlichen Flächen wie Stauden- und Blumenbeete geschützt werden müssen, damit Verunreinigungen verhindert und Beschädigungen ausgeschlossen werden können. Auch müssten Ängste und Vorbehalte von Menschen, die sich im Umgang mit Hunden nicht wohlfühlen, bei der Begegnung mit diesen unbedingt berücksichtigt werden.
Das Programm startet am Montag, 8. Mai 2023, mit dem ersten geführten Spaziergang im WasserGarten. 14 Tage später stehe der Besuch im KulturGarten an, weitere zwei Wochen danach folge dann der SonnenGarten. Dann gehe es wieder von vorne los, so Schmitt. Die Anzahl der Hunde sei auf maximal 15 Tiere begrenzt, eine vorherige Anmeldung somit erforderlich.
Und sein Geschäftsführerkollege Marcus Schlag fügt an: “Wir würden uns freuen, wenn diese Angebote bei den HundebesitzerInnen ankommen und wir damit einen weiteren kleinen Baustein zu unserem Motto „Fulda verbindet“ anbieten können.“ Voraussetzung sei aber, dass die Tiere alle gut erzogen sind und die BesitzerInnen sich an die Regeln halten. Er stellt deswegen unmissverständlich klar, dass die Durchführung der Hundespaziergänge bei Verstößen wie nicht beseitigte Verunreinigungen oder bei Verlassen der vorgegebenen Wege eingestellt und unmittelbar aus dem Veranstaltungsprogramm genommen werden muss.
Hundesitting an den Wochenenden
Darüber hinaus nimmt ein weiteres Projekt der LGS-Verantwortlichen Formen an: „Vorbehaltlich vertraglicher Regelungen können wir voraussichtlich an Samstagen und Sonntagen ein Hunde-Sitting anbieten“, erklärt Ulrich Schmitt. Man befinde sich mit einem externen Partner im Gespräch für das Angebot, das von Fachleuten professionell betrieben werden soll.
„Und wenn wir es schaffen, möchten wir gerne auch freitags eine solche Möglichkeit vorhalten. Dazu suchen wir noch Ehrenamtliche, die vielleicht Mitglieder in Hundeclubs sind oder als Hundehalter selbst Erfahrung im Umgang mit den Vierbeinern haben“, ruft der Geschäftsführer freiwillige Helfer auf, sich bei der LGS für die Betreuung zu melden.